Im Jahr 2022 treten im Prüf- und Zertifizierungswesen wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen ändert
Führerscheinumtausch startet
Ab 2022 wird der Führerscheinumtausch zur Pflicht. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Führerscheininhaber:innen der Geburtsjahre 1953 bis 1958 endet die Frist eigentlich schon am 19. Januar 2022. Die Verkehrsministerkonferenz hat am 10. Dezember 2021 jedoch eine Verlängerung der Umtauschfrist beschlossen, da viele Führerscheinstellen wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Es soll nun ein bundeseinheitliches Verfahren abgestimmt werden, falls bei einer Kontrolle ein abgelaufener Altführerschein vorgelegt wird. Es ist geplant, von der eigentlich fälligen Geldbuße in Höhe von 10 Euro abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Führerscheins einzuräumen.


















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