Euro-Einführung, neue Verbraucherrechte und strengere Regeln gegen Greenwashing: 2026 bringt europaweit spürbare Erleichterungen und mehr Schutz im Alltag.
Das Jahr 2026 markiert einen wichtigen Einschnitt für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa. Mehr Transparenz, stärkere Rechte und vereinfachte Abläufe sollen den Alltag erleichtern – beim Reisen, Einkaufen, Reparieren und Bezahlen. Einen Überblick über die zentralen Neuerungen gibt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Zum 1. Januar 2026 führt Bulgarien den Euro ein und wird damit das 21. Mitglied der Eurozone. Für Reisende entfällt der Geldwechsel ebenso wie das Risiko von Wechselkursschwankungen. Preise lassen sich vor Ort und online leichter vergleichen.
Während einer einmonatigen Übergangsfrist kann noch mit Euro und Lew bezahlt werden. Ab dem 1. Februar 2026 ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Der Umtausch alter Banknoten ist dann nur noch innerhalb Bulgariens möglich, etwa bei Banken oder Postämtern.
Ab dem 1. Januar 2026 fallen die Roaming-Gebühren zwischen der EU sowie der Ukraine und Moldau weg. Telefonieren, SMS und mobiles Internet funktionieren dann ohne Zusatzkosten – vorausgesetzt, der Mobilfunkvertrag wurde bei einem Anbieter mit Sitz in der EU, der Ukraine oder Moldau abgeschlossen.
Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 wird das Recht auf Reparatur deutlich gestärkt. Hersteller bestimmter Produktgruppen – darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Staubsauger – müssen künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten.
Die Kosten trägt zwar der Käufer, sie müssen jedoch fair, angemessen und transparent sein. Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt eines Austauschs, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate.
Ab dem 19. Juni 2026 wird der elektronische Widerrufsbutton in Deutschland Pflicht. Online-Händler müssen dann einen gut sichtbaren Button anbieten, über den Verbraucher ihren Kauf mit einem Klick widerrufen können.
Die Regel gilt auch für ausländische Shops, wenn sie sich erkennbar an deutsche Kundinnen und Kunden richten – etwa durch eine deutsche Website, Versand nach Deutschland oder eine .de-Domain. Wichtig: Der Widerrufsbutton ist vom Kündigungsbutton für Abonnements zu unterscheiden.
Ab dem 27. September 2026 sind Händler in der EU verpflichtet, ein einheitliches Gewährleistungslabel bereitzustellen. Dieses informiert auf einen Blick über die zweijährige Mindestgewährleistung, mögliche längere nationale Fristen sowie die Rechte bei Mängeln – von Reparatur über Ersatz bis zur Rückerstattung.
Ein QR-Code führt zusätzlich zu einer EU-Informationsseite mit länderspezifischen Details. Besteht eine Herstellergarantie, ist künftig ein separates Garantielabel erforderlich.
Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verschärft die EU den Schutz vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ dürfen ab dem 27. September 2026 nur noch verwendet werden, wenn sie klar belegbar sind.
Unternehmen müssen entsprechende Aussagen mit überprüfbaren und nachvollziehbaren Daten untermauern. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Täuschung zu schützen.
Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 gilt ab dem 20. November 2026 für neue Kreditverträge. Sie erfasst erstmals auch Kleinkredite unter 200 Euro sowie Modelle wie „Buy Now, Pay Later“.
Anbieter müssen Kosten und Bedingungen klar darlegen, die Kreditwürdigkeit sorgfältiger prüfen und dürfen Kredite nicht mehr als Lösung finanzieller Probleme bewerben. Ziel ist es, Überschuldung zu vermeiden und aggressive Geschäftsmodelle einzudämmen.
Viele der neuen Regelungen greifen erst im Laufe des Jahres 2026. Wer frühzeitig informiert ist, kann seine Rechte gezielt nutzen – sei es beim Onlinekauf, bei Reparaturen oder bei Finanzierungsangeboten. Weitere Informationen finden sich unter www.evz.de.

















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