Rhein-Neckar-Kreis: Weniger Jugendstrafverfahren – Pflegegeld für Vollzeitpflege wird erhöht
Die Jugendhilfe im Strafverfahren im Rhein-Neckar-Kreis verzeichnet deutlich weniger Fälle. Gleichzeitig beschloss der Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege.
Die Zahl der von der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiteten Fälle im Rhein-Neckar-Kreis ist im Jahr 2024 deutlich zurückgegangen. Insgesamt wurden 926 Verfahren betreut – rund 20 Prozent weniger als im Jahr zuvor mit 1.152 Fällen. Das geht aus einem aktuellen Sachstandsbericht hervor, der im Jugendhilfeausschuss des Kreistags vorgestellt wurde.
Ein wesentlicher Grund für den Rückgang ist der deutliche Rückgang bei Drogendelikten. Die Zahl der Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sank von 194 Fällen im Jahr 2023 auf 56 Fälle im Jahr 2024 – ein Minus von rund 71 Prozent. Hintergrund ist unter anderem das seit April 2024 geltende Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis, das Besitzdelikte teilweise entkriminalisiert hat.
Auch die Zahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren ging deutlich zurück und sank von 55 auf 25 Fälle. Die Anklageverfahren blieben dagegen nahezu stabil mit 508 Fällen (2023: 540). Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren sind weiterhin sogenannte Diversionsverfahren, bei denen Verfahren ohne Gerichtsverhandlung durch pädagogische Maßnahmen beendet werden können. Hier wurden 377 Fälle registriert, nach 529 im Jahr 2023.
Unterschiedliche Entwicklungen bei einzelnen Delikten
Auch bei einzelnen Deliktarten zeigen sich überwiegend rückläufige Zahlen. Die Eigentumsdelikte gingen von 354 auf 288 Fälle zurück. Deutlich gestiegen ist dagegen die Zahl der Verfahren wegen Körperverletzung: Hier wurden 211 Fälle registriert – nach 160 im Jahr 2023.
Weitere Deliktbereiche entwickelten sich ebenfalls rückläufig. So sanken Raubdelikte von 33 auf 22 Fälle, Sexualdelikte von 51 auf 38 Fälle und Verkehrsdelikte von 147 auf 134 Fälle. Mehrfachnennungen innerhalb eines Verfahrens sind dabei möglich.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren, die strafrechtlich oder ordnungswidrig auffällig geworden sind. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Familien frühzeitig geeignete pädagogische Maßnahmen zu entwickeln und erneute Straftaten zu verhindern.
Fachkräfte der Jugendämter beraten Gerichte und Staatsanwaltschaft, begleiten junge Menschen während des Verfahrens und unterstützen bei der Umsetzung von Auflagen oder Hilfsangeboten.
Das im vergangenen Mai gestartete Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis stärkt die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft. Durch die enge Kooperation können Fälle schneller abgestimmt und passgenaue Hilfen frühzeitig eingeleitet werden.
Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele junge Menschen mit komplexen Problemlagen konfrontiert sind – etwa psychischen Belastungen, familiären Konflikten oder sozialen Schwierigkeiten. Deshalb bleibt die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Justiz, Polizei und freien Trägern ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit.
Weitere Themen im Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss nahm außerdem einen Sachstandsbericht zu Vormundschaften im Landkreis zur Kenntnis. Vorgestellt wurden insbesondere die Auswirkungen der Vormundschaftsreform sowie die Arbeit der Koordinationsstelle, die ehrenamtliche Vormünder gewinnt und begleitet.
Berichtet wurde zudem über den Stand der Ganztagsförderung für Grundschulkinder im Rhein-Neckar-Kreis. Mit Blick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bereiten Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Kreis den Ausbau der Angebote vor. Vielerorts sind dafür zusätzliche Räume und Personal erforderlich.
Darüber hinaus beschloss der Jugendhilfeausschuss die Förderungen im sozialen Bereich für das Jahr 2026. Insgesamt stehen hierfür rund 6,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Einstimmig beschloss das Gremium außerdem eine Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege entsprechend den Empfehlungen der Fachverbände. Die Leistungen steigen ab 2026, wodurch sich die jährlichen Aufwendungen des Rhein-Neckar-Kreises auf rund fünf Millionen Euro erhöhen.